Bewertung von Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten

Flüsse und Bäche benötigen ausreichend Raum, um sich bei Hochwasserereignissen gefahrlos ausbreiten zu können. Um diesen natürlichen Rückhalteraum zu sichern, werden gesetzlich Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt. In diesen Bereichen sind Bauvorhaben grundsätzlich nur eingeschränkt zulässig.

Dennoch kann es im Einzelfall erforderlich sein, Baumaßnahmen innerhalb von Überschwemmungsgebieten zu realisieren – etwa im Zuge von Infrastrukturvorhaben, Ersatzneubauten oder gewerblichen Erweiterungen. In diesen Fällen ist nach den Vorgaben des WHG nachzuweisen, dass keine nachteilige Veränderung der Hochwassersituation entsteht, insbesondere keine Erhöhung der Wasserstände, keine Behinderung des Hochwasserabflusses und keine Beeinträchtigung des natürlichen Rückhalts.

Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung werden hydraulische und hydrologische Berechnungen durchgeführt, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf das Hochwassergeschehen zu prüfen. 

Ziel ist eine rechtssichere und nachvollziehbare Beurteilung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben genehmigungsfähig ist oder welche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind, um eine Verschlechterung der Hochwassersituation auszuschließen.