Der Begriff Sachverständiger ist rechtlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es, dass Sie bei der Wahl einer oder eines Sachverständigen auf die richtige Qualifikation achten. Dies ist gewährleistet, wenn Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV) ansprechen. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen. In einem aufwendigen Antragsverfahren müssen die Bewerber ihre besondere Sachkunde und die Fähigkeit der Gutachtenerstellung sowie ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität bei einer zuständigen Kammer (z. B. Ingenieurkammer oder IHK) nachgewiesen haben. Die Sachverständigen erfüllen ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft. Mit der öffentlichen Bestellung geht eine regelmäßige Überprüfung und somit auch Qualitätssicherung bei den Sachverständigen einher. Wenn Sie mehr über das Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wissen möchten, dann können Sie sich auf dieser Seite der Ingenieurkammer-Bau NRW informieren.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden eingeschaltet bei:
Wasserwirtschaftliche Schäden und Streitfälle sind häufig komplex – technisch wie rechtlich. Die Leistungen umfassen in der Regel die Ursachenermittlung, Plausibilitätsprüfungen sowie die Erstellung belastbarer und gerichtsfester Gutachten.
Beispielhafte Fragestellungen sind:
Amtshaftungsansprüche gegen Kommunen
Kommunen sind verpflichtet, Entwässerungsanlagen und Gewässer ordnungsgemäß zu dimensionieren und zu unterhalten. In Streitfällen ist u. a. zu prüfen:
Streitigkeiten mit Versicherungen (Elementarschäden)
Bei Überschwemmungsschäden ist häufig streitig, ob ein versicherter Schadenfall vorliegt und welche Ursache maßgeblich war. Typische Fragen sind:
Auswirkungen von Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten
Bauliche Anlagen (z. B. Aufschüttungen, Mauern, Verwallungen) können den Hochwasserabfluss verändern. Im Rahmen von Genehmigungen oder Streitigkeiten ist zu klären:
Rückstau und Überlastung von Entwässerungssystemen
Gerade bei Starkregenereignissen kommt es häufig zu Schäden durch Rückstau oder Überlastung. Zu prüfen ist z.B. ob eine Überlastung des Kanalnetzes oderder Grundstücksentwässerung vorlag?
Schäden an Gewässern, Ufern und Bauwerken
Nach Hochwasserereignissen treten oft Schäden an Gewässern oder wasserbaulichen Anlagen auf. Fragestellungen betreffen u. a.:
Beurteilung von Unterhaltungszustand und erforderlichen Maßnahmen
Ein Hochwasser-Pass bewertet objektiv das Hochwasserrisiko eines Gebäudes. Er liefert eine fundierte Risikoeinschätzung für Wohn- und Gewerbeimmobilien und dokumentiert den aktuellen Stand der Hochwasservorsorge.
Hydrologische und hydraulische Berechnungen ermöglichen die zuverlässige Bewertung von Niederschlägen, Abflüssen und Wasserständen. Sie bilden die Grundlage für wasserwirtschaftliche Planungen, Schutzmaßnahmen und Entscheidungen im Hochwasserrisikomanagement.
Ja. Es gibt öffentliche Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten, die Sie online einsehen können. Diese Karten werden in der Regel über Internetseiten der jeweiligen Bundesländer bereitgestellt. In Nordrhein-Westfalen stehen beispielsweise die Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten über das Landesportal Hochwasserkarten.NRW bereit, wo Sie nach Ihrer Adresse suchen und Gefährdungsbereiche anzeigen lassen können.