Häufig gestellte Fragen

FAQs

Der Begriff Sachverständiger ist rechtlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es, dass Sie bei der Wahl einer oder eines Sachverständigen auf die richtige Qualifikation achten. Dies ist gewährleistet, wenn Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV) ansprechen. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen. In einem aufwendigen Antragsverfahren müssen die Bewerber ihre besondere Sachkunde und die Fähigkeit der Gutachtenerstellung sowie ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität bei einer zuständigen Kammer (z. B. Ingenieurkammer oder IHK) nachgewiesen haben. Die Sachverständigen erfüllen ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft. Mit der öffentlichen Bestellung geht eine regelmäßige Überprüfung und somit auch Qualitätssicherung bei den Sachverständigen einher. Wenn Sie mehr über das Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wissen möchten, dann können Sie sich auf dieser Seite der Ingenieurkammer-Bau NRW informieren.

 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden eingeschaltet bei:

  • Gerichtsgutachten (Beauftragung durch die Gerichte)
  • Gutachten für private Auftraggeber (außerhalb und innerhalb von Gerichtsverfahren)
  • Gutachten für öffentliche Auftraggeber

Wasserwirtschaftliche Schäden und Streitfälle sind häufig komplex – technisch wie rechtlich. Die Leistungen umfassen in der Regel die Ursachenermittlung, Plausibilitätsprüfungen sowie die Erstellung belastbarer und gerichtsfester Gutachten.

 

Beispielhafte Fragestellungen sind:

 

Amtshaftungsansprüche gegen Kommunen

 

Kommunen sind verpflichtet, Entwässerungsanlagen und Gewässer ordnungsgemäß zu dimensionieren und zu unterhalten. In Streitfällen ist u. a. zu prüfen:

 

  • Lag das Niederschlagsereignis innerhalb üblicher Bemessungsansätze oder handelt es sich um ein Extremereignis („höhere Gewalt“)?
  • Entsprach die Dimensionierung und Unterhaltung dem Stand der Technik?
  • Waren Engstellen (z. B. Durchlässe, Verrohrungen) schadensursächlich?

 

Streitigkeiten mit Versicherungen (Elementarschäden)

 

Bei Überschwemmungsschäden ist häufig streitig, ob ein versicherter Schadenfall vorliegt und welche Ursache maßgeblich war. Typische Fragen sind:

 

  • Lag eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen vor (Wasseransammlung auf dem Grundstück)?
  • Ist Wasser über die Geländeoberfläche zugeflossen oder nur in Gebäudeteile eingedrungen (z. B. Lichtschacht)?
  • Waren Rückstau, Grundwasser oder Oberflächenabfluss mitursächlich?
  • Welche Wassermengen sind tatsächlich angefallen (z. B. über Simulationen rekonstruierbar)?

 

Auswirkungen von Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten

 

Bauliche Anlagen (z. B. Aufschüttungen, Mauern, Verwallungen) können den Hochwasserabfluss verändern. Im Rahmen von Genehmigungen oder Streitigkeiten ist zu klären:

 

  • Ergeben sich nachteilige Auswirkungen auf Abfluss und Wasserstände?
  • Werden Fließwege verändert oder Abflüsse auf Nachbargrundstücke verlagert?
  • Sind die Auswirkungen hydraulisch nachweisbar (z. B. mittels Simulation)?

 

Rückstau und Überlastung von Entwässerungssystemen

 

Gerade bei Starkregenereignissen kommt es häufig zu Schäden durch Rückstau oder Überlastung. Zu prüfen ist z.B. ob eine Überlastung des Kanalnetzes oderder Grundstücksentwässerung vorlag?

 

Schäden an Gewässern, Ufern und Bauwerken

 

Nach Hochwasserereignissen treten oft Schäden an Gewässern oder wasserbaulichen Anlagen auf. Fragestellungen betreffen u. a.:

 

  • Ursachen und Verlauf von Uferabbrüchen, Auskolkungen, Sohlerosion
  • Schäden an Durchlässen, Verrohrungen, Böschungen, Stauanlagen

 

Beurteilung von Unterhaltungszustand und erforderlichen Maßnahmen

Ein Hochwasser-Pass bewertet objektiv das Hochwasserrisiko eines Gebäudes. Er liefert eine fundierte Risikoeinschätzung für Wohn- und Gewerbeimmobilien und dokumentiert den aktuellen Stand der Hochwasservorsorge.

Hydrologische und hydraulische Berechnungen ermöglichen die zuverlässige Bewertung von Niederschlägen, Abflüssen und Wasserständen. Sie bilden die Grundlage für wasserwirtschaftliche Planungen, Schutzmaßnahmen und Entscheidungen im Hochwasserrisikomanagement.

Ja. Es gibt öffentliche Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten, die Sie online einsehen können. Diese Karten werden in der Regel über Internetseiten der jeweiligen Bundesländer bereitgestellt. In Nordrhein-Westfalen stehen beispielsweise die Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten über das Landesportal Hochwasserkarten.NRW bereit, wo Sie nach Ihrer Adresse suchen und Gefährdungsbereiche anzeigen lassen können.