Hochwasser- und Starkregenereignisse können erhebliche Risiken für kritische Infrastrukturen darstellen – insbesondere dort, wo bei einer Überflutung hohe Schadens- oder Gefährdungspotenziale bestehen. Dazu zählen beispielsweise Anlagen der chemischen Industrie, Energieversorgungsanlagen, Verkehrsinfrastruktur sowie kerntechnische Einrichtungen. Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz wurden die Anforderungen an Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen und die Resilienz dieser Einrichtungen weiter verschärft und einheitlich verankert.
Für diese Anlagen gelten strenge gesetzliche und technische Vorgaben an den Hochwasserschutz. Maßgebliche Regelwerke sind unter anderem die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 310 („Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser“) sowie die KTA 2207 („Schutz von Kernkraftwerken gegen Hochwasser“).
Im Rahmen entsprechender Gutachten und Bewertungen werden Gefährdungsanalysen, hydrologische und hydraulische Berechnungen sowie Sicherheitsnachweise durchgeführt. Dabei werden die Bemessungshochwasser (z. B. HQ10 000) ebenso berücksichtigt wie mögliche kombinierte Extremereignisse infolge von Starkregen, Flusshochwasser oder Rückstau.